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1. Informationen zum Ausbildungsgang Metallbau
Die Weiterbildung zum/r Metallbautechniker*in ist für Metallbauer*innen, Konstruktionsmechaniker*innen, technische Systemplaner*innen, techn. Produktdesigner*innen und Facharbeiter*innen in ähnlichen Berufen vorgesehen. Die Weiterbildung wird als Vollzeitunterricht angeboten und dauert zwei Jahre. Es wird alle zwei Jahre (in den Jahren mit ungerader Jahreszahl) eine Eingangsklasse gebildet. Im ersten Jahr werden die Grundlagen aus den unterschiedlichen Berufsausbildungen vertieft und eine breite Wissensbasis im Bereich Metallbau gelegt. Im zweiten Jahr können die Studierenden zwischen den Schwerpunkten Leichtmetallbautechnik und Stahlbautechnik auswählen. Dabei werden in den einzelnen Schwerpunkten grundlegende, einschlägige Konstruktionen entwickelt.
2. Einsatzmöglichkeiten im Betrieb
Metallbautechniker*innen arbeiten in Stahl- und Metallbaubetrieben, im Anlagenbau sowie bei Herstellern und Verarbeitern von Systemprofilen und Systemkonstruktionen aus Stahl, Aluminium und Glas.
In kleineren Betrieben sind Metallbautechniker*innen für die Abwicklung kompletter Aufträge, von der Kundenanfrage über die Fertigung und Montage, bis zur Abnahme und Rechnungsstellung zuständig. Bei größeren Unternehmen sind staatliche geprüfte Metallbautechniker/innen in der Projektplanung, der Projektleitung oder in der Konstruktion eingesetzt. Dabei übernehmen Metallbautechniker*innen Aufgaben der Werkstoffauswahl, der Wahl des geeigneten Korrosionsschutzes sowie der Fertigungs- und Montageplanung und erarbeiten auch Fertigungs- und Schweißpläne und die weiteren notwendigen Unterlagen für eine wirtschaftliche und termingerechte Fertigung und Montage. Sie überwachen und optimieren Fertigungs- und Montageprozesse, sind im Qualitätsmanagement und der Beschaffung von Fertigungsmaterial und Zulieferteilen tätig. Wegen der zunehmenden Bedeutung des ressourcenschonenden Bauens beraten sie Bauherren und Entwurfsverfasser in der Verwendung von energieschonenden Bauweisen und führen Berechnungen nach Energieeinsparverordnungen durch.